Rahmenbedingungen
Erstgespräch
Wenn Sie mich erstmalig kontaktieren, um zukünftig Psychotherapie oder Beratung bei mir in Anspruch zu nehmen, biete ich ihnen ein Erstgespräch an. Ich werde Sie im Lauf des Gesprächs nach ihrem sozialen und familiären Hintergrund, ihren Anliegen und ihren Veränderungswünschen fragen. Jede Psychotherapie basiert in erster Linie auf eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut*in und Klient*in. Das Erstgespräch dient dazu, dass Sie mich und meinen Arbeitsstil kennen lernen. Es ist bereits Teil des psychotherapeutischen Prozesses. Wir klären in diesem Gespräch ob ich, mit meiner psychotherapeutischen Arbeitsmethode, die für sie am besten geeignete Person zur Bewältigung ihrer Probleme bin. Wir verständigen uns in diesem Gespräch natürlich auch über die, bei mir geltenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine gelingende Arbeitsbeziehung.
Manche Anliegen und Probleme können am effizientesten in einer Gruppenpsychotherapie bearbeitet werden. Auch in diesem Fall muss ein Erstgespräch im Einzelsetting erfolgen, um zu klären welche Gruppe für Sie die Beste ist. Ansonsten dient das Gespräch, wie in der Einzeltherapie dem gegenseitigen Kennenlernen und Abgleichen der Erwartungen, sowie der Vereinbarung eines möglichen Therapieziels. Es beinhaltet auch die Aufklärung über Möglichkeiten und Grenzen der Psychotherapie.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet 90€.

Verschwiegenheit
Ich bin nach § 45 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet! siehe: https://www.ris.bka.gv.at. Alle ihre Daten werden entsprechend der gesetzlich festgelegten, datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt.
Wenn Sie Teil einer Psychotherapeutischen Gruppe sind gilt die Verschwiegenheit auch für Sie als Teilnehmer*in.
Kosten
Gelten jeweils für eine Arbeitseinheit
Psychotherapie a 50 min 90€
Gruppentherapie a 90 min 35€
Paartherapie a 90 min 180€
Eine Teil Refundierung durch die Krankenkasse ist möglich. Eine begrenzte Anzahl an Plätzen mit Sozialtarif ist vorhanden.
Absageregelung
Falls Sie zu einer Stunde nicht zeitgerecht kommen können, bitte ich Sie diese abzusagen. Stunden die nicht zeitgerecht (24 Stunden vorher) abgesagt werden müssen bezahlt werden!