Rahmenbedingungen

Grundlage meiner Beratung ist Ihre Frage. Es kann sich um private oder berufliche Belange handeln. Beratung erfolgt in einem klaren, auch zeitlich abgesteckten Rahmen, ist zielorientiert und themenzentriert. Dennoch erfolgt sie im Dialog, ich erteile keine “Handlungsanweisungen”. Ich gebe Impule zur Gestaltung der Veränderungsprozesse, und helfe Ihnen auch wenn es schwierig wird “dran zu bleiben”. Gemeinsam überlegen, verstehen, klären, strukturieren wir und bereiten ganz konkrete Handlungsschritte vor. Den Transfer erledigen Sie in der Zeit zwischen den Terminen. Wenn sich ein Schritt als nicht funktional oder undurchführbar erweist, werde ich sie begleiten eine andere inovative Lösungen zu erarbeiten. Ich biete Paarberatung, Erziehungsberatung, Beratung bei inneren und äußeren Konfliktsituationen und Lebensveränderungskrisen.

Coaching Einzel 90€ 60 Minuten

Beratungsstunde Paar 170€ 90 Minuten

Erziehungsberatung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG

Wenn es zu einer Scheidung kommt, sind auch die Eltern naturgemäß in einer krisenhaften Situation. Trotzdem haben sie auch das Wohl des Kindes im Auge, und wünschen sich, dass der Scheidungsprozess für das Kind  möglichst schonend verläuft.  Alterspezifisch haben Kinder, infolge der Trennung der Eltern,  sehr unterschiedliche Bewältigungsmechanismen zur Verfügung. Wie Ihr/e Kind/er die Scheidung ohne langfristige Folgen gut bewältigen können, und was es dazu von Ihrer Seite braucht, besprechen wir in dieser Beratungsstunde.

Seit dem Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen” (§ 95 Abs. 1a AußStrG).

Damit soll in Pflegschaftsverfahren ein stärkerer Fokus auf die Bedürfnisse des Kindes gerichtet und die Interessen und das Wohl des Kindes in vor Gericht ausgetragenen Obsorge- und Kontaktrechtskonflikten deutlicher in den Vordergrund gerückt werden.

Dies bedeutet, dass alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen. Quelle: https://www.kinderrechte.gv.at/elternberatung-vor-scheidung/

Ich bin in die Liste des Bundesministeriums für anerkannte Berater*innen eingetragen. Sie erhalten nach der Beratung eine entsprechende Bestätigung.

Beratungsstunde Einzel € 50 50 Minuten

Beratungsstunde Paar  € 80 50 Minuten