Rahmenbedingungen

Kontraktgespräch

Supervision findet entweder in einem 2 – seitigen oder 3 – seitigen Kontrakt statt. Das heißt, der Auftrag an mich ergeht entweder von Ihnen, als SupervisandIn (welche Supervision angefordert und selbst bezahlt), oder Ihnen als leitender Verantwortliche/r in einer Einrichtung (die Institution bezahlt und erteilt den Arbeitsauftrag). Entsprechend wird das Kontraktgespräch zur Klärung von Ziel, Setting, Dauer, Kosten und weitere spezielle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber vorab geführt (telefonisch oder persönlich). Der Erstkontakt mit dem/der SupervisandIn wird danach erfolgen. Diese Gespräche dienen dem Kennenlernen und der Abklärung gegenseitiger Erwartungen und Verpflichtungen.

  • Einzelsupervision/Coaching € 100,– für 50 min (1EH) umsatzsteuerbefreit gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG
  • Team- und Gruppensupervision in Organisationen € 140 für 45 min (1 EH) ich empfehle 2 Einheiten umsatzsteuerbefreit gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG

Sollte der Auftraggeber nicht Teil der laufenden Supervision sein, so werde ich in regelmäßigen, (vereinbarten) Abständen Kontakt aufnehmen, um zu sehen ob die Zielvereinbarung gleich bleibend ist, oder sich verändern soll. Bei dem Termin informiere ich auch über relevante Wahrnehmungen zum Prozessgeschehen, jedoch nicht über konkrete Inhalte aus der Supervision.

Ich biete Gruppensupervision für Einzelpersonen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Kontexten an. Bitte informieren Sie sich über laufende Gruppen!

Supervisionsprozesse können sich auch über längere Zeiträume erstrecken. Dabei reicht die Bandbreite von einmal wöchentlich, über 14- tägig, einmal monatlich und auch zu individuell vereinbarten Terminen.